therapie

Privatversicherte

Die Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel problemlos erstattet. Es gibt jedoch auch spezielle Versicherungstarife, die gewisse Einschränkungen vorsehen. Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Krankenversicherungen unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.
Lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.
Vereinbaren Sie einen Termin und ich berate Sie gerne.

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